Mietflächen- und Wohnflächenermittlung

Für die Vermietung vornehmlich gewerblicher Flächen hat die Gesellschaft für
immobilienwirtschaftliche Forschung e. V. („gif“) den Begriff „Mietfläche“ definiert.
Die Mietflächendefinition der „gif“ ist kein Gesetz, sondern eine Richtlinie.
Für die Vermietung zur Wohnnutzung wird in der Regel die Wohnfläche nach der
gesetzlichen Wohnflächenverordnung („WoFlV“) ermittelt, die 2003 im Bundesgesetzblatt
auf Seite 2346 ff veröffentlicht und am 01.01.2004 in Kraft getreten ist.
Wir, B+K, sind Mitglied der „gif“-Gesellschaft.

Die Mietfläche und die Wohnfläche werden entweder durch Ausmessen vor Ort im fertig gestellten Raum oder aus Bauzeichnungen, wenn diese für ein bauordnungsrechtliches Verfahren geeignet sind, ermittelt; jeweils aus den lichten Maßen.