Amtliche Vermessung

              • Erfassung und Nachweis von Flurstücken und Gebäuden durch das Liegenschaftskataster
              • Erfassung und Abbildung von Landschaftsobjekten durch die amtliche Geotopografie
              • Einrichtung und Unterhaltung des amtlichen geodätischen Raumbezugssystems

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ist mit öffentlichen Aufgaben des Vermessungs- und Bauordnungswesens beliehen und übt hoheitliche Tätigkeiten aus.

Unsere Leistungen:

  • Grenzanzeigen
  • Grenzfeststellungen (z. B. bei Grenzstreitigkeiten) (§ 13 HVGG)
  • Teilungs- / Zerlegungsvermessungen (§ 10 HVGG) von Einzelgrundstücken und Baugebieten
  • Abmarkungen (§ 14 HVGG)
  • Bescheinigung der bauordnungsrechtlichen Unbedenklichkeit einer Teilung (§ 7 HBO)
  • Gebäudeeinmessungen (§ 21 HVGG), Einmessbescheinigung
  • Baulandumlegungen (§§ 45 ff BauGB)
  • Grundlagen für Baulasten, Dienstbarkeiten und Anträge auf Teilungsgenehmigung
  • Beratung und Beglaubigung von
    • Vereinigungs- / Teilungsanträgen (§ 12 HVGG)
    • Baulasterklärungen (§ 85 HBO)

Die öffentliche Bestellung befugt uns, Tatbestände an Grund und Boden durch Vermessung festzustellen und mit öffentlichem Glauben zu beurkunden.
Wir sind verpflichtet, sachgemäß und unparteiisch zu beraten und verschwiegen zu sein.

DomRömer – Quellenangabe DomRömer GmbH