Amtliche Vermessungen
Die öffentliche Bestellung befugt uns, Tatbestände am Grund und Boden durch Vermessung festzustellen und mit öffentlichem Glauben zu beurkunden. Wir sind verpflichtet, sachgemäß und unparteiisch zu beraten und verschwiegen zu sein.
Folgende Leistungen erbringen wir:
- Anzeigen von Grundstücksgrenzen
- Festlegen und Abmarken von Grundstücksgrenzen (§§ 13, 14 HVGG)
- Teilung (Zerlegung) von Grundstücken (§ 10 HVGG)
- Bescheinigen der Unbedenklichkeit der Teilung (§ 7 HBO) anstelle der Teilungsgenehmigung
- Einmessung von Gebäuden (§ 21 HVGG) und Bescheinigung gemäß § NN HBO
- Baulandumlegung – privat und gemäß §§ 45 BauGB
- Beglaubigung von Anträgen auf
Vereinigung (§ 12 HVGG)
Baulasterklärung mit Plänen zum Nachweis der Ausdehnung der Baulast (§ 85 HBO) - Beratung zu Baulasten / Grundstücksteilungen / Grundstücksvereinigungen